Im der erbrechtlichen Beratung stehen Streitigkeiten nach dem Erbfall im Vordergrund, die häufig gerichtlich geführt und entschieden werden müssen. Darüber hinaus beraten wir auch gestaltend, beispielsweise in der Abfassung von letztwilligen Verfügungen. In die erbrechtliche Beratung fließen zunehmend steuerrechtliche Kenntnisse ein. Unsere erste Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift betraf ein erbschaftsteuerliches Thema mit Bezug zum Familienrecht und erfolgte bereits im Jahr 1989.