Einmal abgesehen vom Anti-Doping-Code existiert kein eigenständiges Sportrecht; vielmehr findet die gesamte Bandbreite des Wirtschaftsrechts auch in der Branche des Sports Anwendung. Unsere besondere Erfahrung aus diesem Wirtschaftsbereich wird insbesondere durch die zweijährige unternehmerische Führung der Deutschen Triathlon Union (DTU) als gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstände, Präsidentin und Vizepräsident Finanzen begründet. Zusätzliches Erfahrungswissen im Sportbereich resultiert aus der Tätigkeit als Schiedsrichter/Schiedsrichterin in Schiedsverfahren.